Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeines

Der Kreis Coesfeld ist bemüht, seine Online-Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) - barrierefrei zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot unter https://menschen-und-pflege.kreis-coesfeld.de.

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Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Kreis Coesfeld ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Wir beabsichtigen einen optimierten Internetauftritt in 2024 online zu stellen (Relaunch).

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Konformitätsstatus

Die vg. Online-Angebote sind überwiegend, aber noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet.

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Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Videos

Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.

eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Die große Anzahl eigener Dokumente, die teilweise schon älter sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden nach und nach angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht immer barrierefrei vor.

Sprachausgabe

Unsere Website hat keine eigene Sprachausgabe. Sie ist so programmiert, dass eine Ausgabe weitgehend mit Standardprogrammen möglich ist.

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Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website funktioniert mit folgender Technik:

  • HTML
  • JavaScript
  • WAI-ARIA
  • CSS

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Bewertungsmethoden

Der Kreis Coesfeld hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet.
  • Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests.
  • Entwicklungsbegleitender BITV-Test durch das Projekt "BIK für Alle" in 2009

Im Rahmen des in 2024 beabsichtigten Relaunches der Website soll ein BIK BITV-Test durch eine geeignete Prüfstelle durchgeführt werden.

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Feedback-Prozess

Wir bemühen uns unsere Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können. Sie können Ihr Anliegen auch auf folgende Arten mitteilen:

Wir sind bestrebt, Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu geben.

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes NRW eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW per E-Mail unter
ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.

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letzte Aktualisierung: 13.10.2023

Außensprechstunden 2024

Die Pflege- und Wohnberatung bietet regelmäßig Außensprechstunden in den Städen und Gemeinden des Kreises an:

Flyer Pflegeberatung

Kurse für Nachbarschaftshelferinnen und -helfer im Kreis Coesfeld

Pflegebedürftige, denen der Pflegegrade 1 bis 5 zuerkannt wurde, haben einen monatlichen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann auch für sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfereingesetzt werden.
Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld einer oder eines Pflegebedürftigen können ihre freiwillige, nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführte Unterstützung anbieten, zum Beispiel bei der Strukturierung, Aktivierung, Versorgung und Begleitung im Alltag.

Aktion "Häusercheck"

Die Wohnberatung des Kreises Coesfeld bietet im Jahr 2023 wieder einen idividuellen "Hauscheck" mit dem Schwerpunkt "Abbau von Barrieren" in allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet an.
Bei Interesse melden sie sich bitte zwecks Terminabstimmung bei Frau Manai-Joswowitz per E-Mail, annette.manai-joswowitz@kreis-coesfeld.de, odert telefonisch unter 02541/18-6405.

Freie Plätze in der Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege

Freie Plätze in der in der Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege im Kreis Coesfeld können Sie online im Heimfinder NRW einsehen.