Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Pflegewohngemeinschaften

Wann ist eine Pflege-Wohngemeinschaft sinnvoll?

Die Pflege-Wohngemeinschaften soll vor allem ältere Menschen ansprechen, die nicht in einer klassischen stationären Einrichtung leben möchten, aber zu Hause nur allein wären oder Unterstützung im Alltag benötigen. Der normale Alltag steht bei Pflege-WGs im Vordergrund und soll damit zu einer möglichst familiären Atmosphäre beitragen. Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel die Wohnküche, Ruhezimmer, seniorengerechte Bäder, aber auch Gärten und Terrassen, stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung. Jedes WG-Mitglied hat darüber hinaus ein eigenes Zimmer, das individuell eingerichtet werden kann. Die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner müssen nicht zwingend pflegebedürftig sein; gleichzeitig können aber auch Personen mit hohem Pflegebedarf in die Pflege-Wohngemeinschaft einziehen.

Anbieterorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften

Pflege-WGs werden vielerorts von Pflege- und Betreuungsdienstleistern gegründet und geleitet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Anbieter oder Träger als organisatorisches Rückgrat der Wohngemeinschaft agiert. Vermieterin/Vermieter und Pflegedienst kommen so beispielsweise aus einer Hand. Dieses Modell zeichnet sich dadurch aus, dass der Träger der Pflege-Wohngemeinschaft Entscheidungen und Maßnahmen in verschiedenen Angelegenheiten eigenständig organisiert und trifft. Der Träger steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und organisiert und strukturiert die Pflege-Wohngemeinschaft.

Selbstorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften

Selbstorganisierte Pflege-Wohngemeinschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sich betreuungs- und/oder pflegebedürftige Menschen zusammenfinden, um sich gemeinsam und eigenverantwortlich Wohnraum und die nach ihren Bedürfnissen erforderlichen hauswirtschaftlichen, pflegerischen und betreuerischen Dienstleistungen zu beschaffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren Angehörigen regeln alle Fragen und Interessen, die die Wohngemeinschaft betreffen, selbständig. Bewohnerinnen und Bewohner der selbst organisierten WG entscheiden gemeinsam darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht oder wie der Alltag gestaltet wird. Angehörige spielen in dieser Wohnform eine zentrale Rolle. Sie organisieren, übernehmen Aufgaben und gestalten das Alltagsleben mit - all das im Sinne ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds. Daher eignet sich diese Wohnform im Besonderen für Menschen, die Angehörige haben, die ihre Interessen vertreten können, falls der Bewohner selbst dies nicht alleine kann. Für eine selbst organisierte Wohngemeinschaft sind ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterfallen nicht den Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW. Anders stellt sich dies bei anbieterorganisierten Pflege-Wohngemeinschaften dar. Sie werden regelmäßig durch die Heimaufsicht überprüft.

Kosten der Pflege-Wohngemeinschaften

In Pflege-Wohngemeinschaft fallen Kosten für die Wohnung, für die tägliche Haushaltsführung (z. B. Lebensmittel, Reinigungsmittel etc), für die Betreuung (Präsenzkraft) und ggf. für die Pflege an. Die Gesamtkosten für einen Platz in einer Pflege-Wohngemeinschaft sind in der Höhe meist vergleichbar mit den Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim.

Die Pflege wird in den meisten Fällen über einen ambulanten Pflegedienst organisiert. Hierbei gewähren Pflegekassen für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab, welcher Pflegegrad für Sie festgelegt wurde.

Daneben kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro in Anspruch genommen werden. 

Pflegebedürftige in Pflege-Wohngemeinschaften, die bestimmte Anforderungen erfüllen, haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Der Wohngruppenzuschlag ist zweckgebunden. 

Anbieter Pflege-Wohngemeinschaften

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Pflege- und Wohnberatung - Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-5544
Fax: 02541 18-5599
E-Mail: pflegeberatung@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular