Begutachtung
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die mit Hilfe eines Begutachtungsinstruments ermittelt werden. Dabei wird der Wert der Punkte der Selbstständigkeit gleichgesetzt. Das bedeutet je höher die Unselbstständigkeit ist, desto höher fällt die Punktevergabe aus. Es wird geprüft, wie selbstständig bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden können. Dabei werden sechs Lebensbereiche in Augenschein genommen:
- MODUL 1 MOBILITÄT
Wie selbstständig kann sich die betroffene Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich? Wie sieht es mit dem Treppensteigen aus?
- MODUL 2 GEISTIGE UND KOMMUNIKATIVE FÄHIGKEITEN
Hier geht es um den Denkprozess wie Erkennen, Entscheiden, Steuern. Wie findet sich die Person in ihrem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Können Entscheidungen getroffen und Bedürfnisse mitgeteilt werden? Ist eine Beteiligung am Gespräch möglich?
- MODUL 3 VERHALTENSWEISEN UND PSYCHISCHE PROBLEMLAGEN
Wie häufig wird Hilfe benötigt aufgrund von psychischen Problemlagen, wie etwa bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Von Modul 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Gesamtbeurteilung ein.
- MODUL 4 SELBSTVERSORGUNG
Wie selbstständig kann sich die betroffene Person versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?
- MODUL 5 SELBSTSTÄNDIGER UMGANG MIT KRANKHEITS- ODER THERAPIEBEDINGTEN ANFORDERUNGEN UND BELASTUNGEN SOWIE DEREN BEWÄLTIGUNG
Umgang mit Krankheit: Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen - zum Beispiel beim Besuch von Ärztinnen oder Ärzten, bei der Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?
- MODUL 6 GESTALTUNG DES ALLTAGSLEBENS UND SOZIALER KONTAKTE
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie selbstständig kann der Tagesablauf oder Kontakte noch geplant werden?
Modul 7 „Außerhäusliche Aktivitäten“, sowie Modul 8 „Haushaltsführung“, fließen nicht in die Bewertung mit ein. Diese Erhebung dient der individuellen Versorgungsplanung bzw. zur Beratung des Betroffenen.
Prozentuale Gewichtung der Module

Die prozentuale Gewichtung der Module erfolgt bei den einzelnen Modulen nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten, wie oft eine Pflegeperson eingreifen oder unterstützen muss und wie selbstständig oder unselbstständig die Person ist. Je Modul erfolgt eine Punktvergabe, wobei die Module unterschiedlich prozentual gewichtet werden. Die Gesamtpunktzahl bildet das Ergebnis.
Pflegegrad bei Kindern
Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind jedoch in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein. Für Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben Berechnungsvorschriften wie bei Erwachsenen.