Pflegeheime
Wann ist ein Pflegeheim sinnvoll?
Es gibt Situationen, in denen die häusliche Pflege oder die Betreuung in einer betreuten Wohnlage nicht mehr ausreicht oder Angehörige - trotz ambulanter und teilstationärer Hilfen mit Pflege und Betreuung überfordert sind. Dann kann ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung notwendig werden. Gründe hierfür liegen vor, wenn
- ein Pflege- und Betreuungsbedarf durch Fachkräfte "Rund-um-die-Uhr" besteht.
- eine eigene Wohnungsführung, auch mit Unterstützung durch ambulante oder teilstationäre Angebote, nicht mehr möglich ist,
- die Betreuung oder Pflege im häuslichen Bereich durch Angehörige und ambulante Dienste nicht (mehr) sichergestellt werden kann,
- selbst- oder fremdgefährdende Verhaltensweisen bestehen, z. B. durch mangelnde Orientierung oder häufige Stürze
Kosten Pflegeheim
Die Kosten für einen stationären Heimpflegeplatz setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
- gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen
Daraus ergibt sich der Einrichtungs-Einheitlicher-Eigenanteil, der von jedem Bewohner, unabhängig vom Pflegegrad, getragen werden muss.
Diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim . Diese Leistungen sind gestaffelt:
Pflegegrad 2 = 805 Euro
Pflegegrad 3 = 1.319 Euro
Pflegegrad 4 = 1.855 Euro
Pflegegrad 5 = 2.096 Euro
Zusätzlich bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts.
Der Leistungszuschlag beträgt:
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um ein Pflegeplatz zu finanzieren, besteht die Möglichkeit “Hilfe zur Pflege” beim Sozialamt zu beantragen.