Sozialhilfe
Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage den Eigenanteil zu tragen oder besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse (z.B. die Höchstleistungen der Pflegekasse werden überschritten, keine Mitgliedschaft in der Pflegekasse), kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden.