Beratungsansprüche

Häufig sind die älteren, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen mit dem fast unüberschaubaren Versorgungsangebot in der Alten- und Krankenpflege überfordert. Gleichzeitig kann die Pflege eines Angehörigen auch krisenhafte Situation herbeiführen. Gerade in diesem Zusammenhang sind Beratungs- und Vermittlungsleistung mit Blick auf den schnellen Zugang zu den richtigen Hilfemöglichkeiten und gut aufbereitete Information für den weiteren Verlauf der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von bedeutender Tragweite. Deswegen nimmt die Beratung und Information und ggf. die Unterstützung bei der Organisation bedarfsgerechter Hilfen einen immer größeren Stellenwert ein, damit die Lebensqualität älterer und pflegebedürftiger Menschen und deren pflegenden Angehörigen erhalten oder wiedererlangt werden kann.

Als Hauptziele der Beratung gelten die Information, gezielte Beratung und ggf. das Familienmanagement von älteren Menschen und deren sozialen Netzwerken. Die Themen der Pflegeberatung können sehr unterschiedlich ausfallen und orientieren sich an den Bedarfen der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen. Neben dem Erhalt und der Aufnahme von neuen Kontakten, Freizeitgestaltung, präventiven Angeboten, Verwaltungs- und Behördenangelegenheiten, kann auch die Beratung zu Wohnraumanpassungen oder Pflegefragen, die Optimierung der Hilfsmittelversorgung oder auch die emotionale Stützung von pflegebedürftigen Personen und deren Bezugspersonen Thema der Beratung sein. Eine Pflegeberatung bietet sich besonders zu Beginn der Pflegesituation, aber auch bei Veränderungen innerhalb einer bestehenden Pflegesituation, an.

Durch die Beratung soll eine möglichst selbstbestimmte Lebensweise dauerhaft trotz Krankheit, Pflegebedürftigkeit und / oder Behinderung bestehen bleiben.

Bei folgenden oder ähnlichen Fragen kann die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld helfen:

  • Wie und wo beantrage ich Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung?
  • Was leistet die Pflegekasse?
  • Was bedeuten die Pflegegrade und wie bereite ich mich auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor?
  • Wie kann häusliche Pflege organisiert und finanziert werden?
  • Wer versorgt den Haushalt und was ist, wenn ich die Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten kann?
  • Wer pflegt mich, wenn meine Angehörigen im Urlaub sind?
  • Wie kann ich das häusliche Umfeld der Pflegesituation anpassen?
  • Wo finde ich einen Tages- oder Kurzzeitpflegeplatz?
  • Woran erkenne ich ein gutes Pflegeheim?
  • Welche entlastenden Hilfen gibt es für pflegende Angehörige?
  • Wie kann mein Wohnumfeld barrierefrei gestaltet werden?
  • Welche alternativen Wohnmöglichkeiten im Alter gibt es im Kreis Coesfeld?
  • ... und viele mehr!

Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung

Wer als pflegebedürftiger Mensch ausschließlich Pflegegeld bezieht, also keinen Pflegedienst nutzt, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen. In den Pflegegraden 2 und 3 muss so ein Besuch alle sechs Monate stattfinden. In den Pflegegraden 4 und 5 verkürzen sich die Intervalle und Beratungsbesuche müssen alle drei Monate erfolgen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst beziehen können den Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich abrufen. Die Kosten für diese Besuche trägt die Pflegekasse.

Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und beinhaltet Rat zu Hilfestellungen, pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden. Nutzen Sie als Pflegebedürftiger und auch als pflegender Angehöriger diese Beratungseinsätze, um sich individuell beraten zu lassen hilfreiche Tipps und Informationen zu erhalten. Der Beratungsbesuch ist kein Besuch des Medizinischen Dienstes, er hat keinen Einfluss auf ihren anerkannten Pflegegrad sondern soll Sie in Ihrer Pflegesituation beraten und unterstützen!

Die Beratungsbesuche können unter anderem von zugelassenen Pflegediensten, neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz oder auch von Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen durchgeführt werden. Sie müssen die Beratungsbesuche selbstständig im Blick haben und frühzeitig einen Termin vereinbaren.