Welche Kosten entstehen bei ambulanter Pflege?

Was kostet ambulante Pflege?

Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach einem Verfahren, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf Länderebene vereinbart haben. Abgerechnet wird nicht der Zeitaufwand nach Stunden, sondern zusammengehörige Pflegehandlungen, die zu einem Leistungskomplex gebündelt sind. So beinhaltet z.B. der Leistungskomplex  „Teilwaschung“ die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, das An-/Auskleiden, Hilfe beim Waschen, Mund- und Zahnpflege sowie das Kämmen. Ingesamt gibt es eine Vielzahl solcher Leistungskomplexe, die Pflegebedürftige individuell zusammenstellen können.

Diese Leistungskomplexe werden nicht nur bei der Grundpflege angewendet, sondern auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zugrunde gelegt. Jeder Leistungskomplex „kostet“ einen bestimmten Punktwert. Dieser Wert ist für alle Pflegedienste gleich. Die einzelnen Pflegedienste handeln mit den Verbänden der Krankenkassen und Sozialhilfeträger die Vergütung für die Leistungspunkte extra aus. Es wird also festegelegt, welchen Geldbetrag der Pflegedienst pro Punkt abrechnen darf. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale. 

 

Die Abrechnung der geleisteten Leistungskomplexe erfolgt monatlich.

Erkundigen Sie sich über die Kosten und Abrechnungsmodalitäten des ambulanten Pflegedienstes und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen. Auf diese Weise können Sie die Angebote verschiedener Pflegedienste besser vergleichen.

Wer bezahlt die ambulante Pflege ?

Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen anerkannten Pflegedienst übernommen werden. Diese Aufwendungen werden - bei anerkanntem Pflegegrad - bis zu den gesetzlich bestimmten monatlichen Höchstbeträgen direkt an den ambulanten Pflegedienst erstattet.

Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Diese Sätze sind ab 01.01.2022 gültig:

  • Pflegegrad 1             derzeit         0 € monatlich
    (allerdings können hier die 125 € Betreuungsleistungen für Grundpflege ect. eingesetzt werden)
  • Pflegegrad 2             derzeit    724 € monatlich
  • Pflegegrad 3             derzeit 1.363 € monatlich
  • Pflegegrad 4             derzeit 1.693 € monatlich
  • Pflegegrad 5             derzeit 2.095  € monatlich

 

Übersteigen die Kosten den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades, so hat grundsätzlich der Pflegebedürftige die Differenz selbst zu tragen. Sofern die eigenen finanziellen Mittel hierfür nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Hilfe zur häuslichen Pflege gemäß § 61 SGB XII (Sozialhilfe) gestellt werden.

Selbstverständlich können Selbstzahler alle Leistungen des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt - im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach
§ 37 SGB V - neben den Kosten für Diagnostik/Therapie, Heil- und Hilfsmittel auch die Kosten für folgende Leistungen:

  • Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege und Anziehen),
  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung),
  • Hauswirtschaftliche Versorgung.

Voraussetzung ist, dass hierdurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird und eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Leistungen werden in der Regel maximal für vier Wochen übernommen. Eine Ausnahme stellt die Behandlungspflege dar, wenn deren Gewährung im Rahmen einer medizinischen Therapie längerfristig erforderlich ist.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind zuzahlungspflichtig. Sofern die Zuzahlungen 2 % (bei chronischen Erkrankungen 1%) des Bruttojahreseinkommens übersteigen, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt werden.

Sozialhilfe

Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage den Eigenanteil zu tragen oder besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse (z.B. die Höchstleistungen der Pflegekasse werden überschritten, keine Mitgliedschaft in der Pflegekasse), kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden.

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