Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von ihren pflegerischen Aufgaben zu entlasten.
Kurzzeitpflege bedeutet eine zeitlich befristete, also nur vorübergehende, vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung.

Derzeit werden Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Coesfeld hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen  angeboten, sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze. Je nach Bedarf kann aber auch für die Dauerpflege ein solcher eingestreuter Kurzzeitpflegeplatz verwendet werden.

Daneben gibt es auch Dauerkurzzeitpflegeplätze, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege verfügbar sind.
Sie werden in der Regel als separater Wohnbereich in einer Pflegeeinrichtung oder als selbständiges Angebot (ohne Anbindung an ein Pflegeheim) angeboten.

Ab dem Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für die Dauer von höchstens 6 Wochen im Jahr. Der Zeitabschnitt kann auch einzelne Tage umfassen, sie müssen nicht zusammenhängend sein. Die Pflegekassen übernehmen hierfür bis zu 1.612 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeitpflege. Diese können sowohl für häusliche Versorgung als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden. Der Betrag kann um 806 € auf bis zu 2.418 € erhöht werden, wird dann jedoch auf den Leistungsanspruch der Kurzzeitpflege angerechnet.

Kurzzeitpflege

Die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ist außerdem möglich, sofern die häusliche Pflege nicht  in ausreichendem Umfang sichergestellt  werden kann. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei ebenfalls bis zu 1.774 € je Kalenderjahr. 

Der Zuschuss für die Kurzzeitpflege kann mit den Mitteln aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Die Verhinderungspflege wird mit bis zu 1.612,00 € jährlich erstattet. Daher stehen Ihnen für die Kurzzeitpflege in Kombination mit der Verhinderungspflege maximal 3.386,00 € pro Jahr zur Verfügung.

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