Leistungen einer Pflege-Wohngemeinschaft
Je nach Art und Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner bieten die Pflege-Wohngemeinschaften unterschiedliche Leistungen bzw. Leistungspakete an. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Unterkunft als solche (Gemeinschaftsräume und sanitäre Anlagen), ebenso wie die hauswirtschaftliche Versorgung und die Verpflegung (Mahlzeiten, Zwischenmahlzeiten, Diät- und Schonkost und Getränke) durch die Pflege-Wohngemeinschaft organisiert und durchgeführt wird. Für die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen beauftragen die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich bzw. der Träger der Pflege-Wohngemeinschaft eine oder mehrere Personen, die sich tagsüber in der Wohnung aufhält, die Bewohnerinnen und Bewohner betreut und den Alltag organisiert und verwaltet, Beschäftigungsangebote macht und im Haushalt unterstützt. Art und Umfang der Betreuungs- und Unterstützungsleistungen ist jedoch auch abhängig von der Art der Pflege-Wohngemeinschaft ( anbieterverantwortliche / selbstorganisierte Pflege-Wohngemeinschaft), vom Konzept der Pflege-Wohngemeinschaft und individuellen Vereinbarungen. Ähnlich stellt sich dies bei der pflegerischen Versorgung dar. Die Pflege wird in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst hinzugebucht und individuell auf die / den Bewohnerin/ Bewohner abgestimmt.
Spezielle Sonderleistungen oder Sonderwünsche, die den Rahmen des Notwendigen überschreiten, können ggf. als Zusatzleistung erbracht werden.