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Tagespflege

Wann ist Tagespflege sinnvoll?

Tagespflege ist sinnvoll, 

  • wenn die häusliche Pflege (durch Angehörige oder ambulante Dienste) nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann,
  • um eine dauerhafte Pflege und Betreuung in einem Altenpflegeheim zu verhindern oder hinauszuschieben,
  • zur Entlastung der Pflegeperson,
  • für Personen, die mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen leben müssen (z. B. Gehbehinderungen, Schlaganfall, Demenz),
  • für Pflegebedürftige, die nicht dauernd bettlägerig oder transportunfähig sind,
  • bei kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,
  • wenn nur für einige Stunden am Tag eine ständige Beaufsichtigung nötigt ist,
  • um alltagspraktische Fähigkeiten zu erhalten, zurück zu erlangen oder zu verbessern,
  • um so lange wie möglich zu Hause zu leben,
  • wenn Angehörige berufstätig sind und/oder eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Leistungen der Tagespflege

In fast allen Tagespflegeeinrichtungen wird ein Fahrdienst angeboten. Die Tagespflegegäste werden morgens zur Tagespflege hin und abends zurück nach Hause gebracht, sofern ein Transport durch Angehörige nicht möglich ist.

Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee trinken) werden in der Regel gemeinsam in einem Gruppenraum eingenommen. Einige Einrichtungen bieten zusätzlich ein Abendessen an.

Während des Tages wird die gesamte erforderliche Pflege und Betreuung erbracht. Dazu gehört unter anderem die Grundpflege sowie Angebote zur Beschäftigung; teilweise ist auch ein Pflegebad vorhanden.

Diese Leistungen werden sowohl von examinierten Alten- und KrankenpflegerInnen, als auch durch entsprechend angelernte Hilfskräfte erbracht. Darüber hinaus sind in fast allen Tagespflegeeinrichtungen SozialarbeiterInnen oder -pädagogInnen und TherapeutInnen beschäftigt.

Zwischen den Mahlzeiten findet ein breites Freizeitprogramm mit verschiedensten Gruppen- und Einzelveranstaltungen statt. Neben therapeutischen Angeboten, werden vielfältige Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der vorhandenen Fähigkeiten angeboten.
Hier nur einige Beispiele: Gymnastik, Sitztanz, Gedächtnistraining, Vorbereitung des Mittagessens, Leserunden, Singkreis, Spaziergänge, Spielenachmittag usw..

Für Ruhe und Erholung nach dem Mittagessen stehen Ruheräume mit Sitz- und Schlafgelegenheiten zur Verfügung.

Kosten der Tagespflege

Der Tagespflegesatz besteht aus

  • Pflegekosten,
  • Unterkunfts- und Verpflegungskosten und
  • ggf. Fahrtkosten und / oder Investitionskosten.

                                                                                                                                                                                                                               

    Pflegekosten

Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) der Person und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Über die Pflegevergütung der Pflegekassen können diese Kosten teilweise finanziert werden. Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe.

Die Pflegekassen leisten ab dem 01.01.2025 maximal:

Pflegegradmtl. Leistung
Pflegegrad 1-
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31357 €
Pflegegrad 41685 €
Pflegegrad 52085 €

Pflegekassenleistungen

Auch der Entlastungsbetrag gem. § 45 b SGB XI kann für die Begleichung der Kosten in der Tagespflege verwendet werden. Der Beitrag beläuft sich auf 131 € monatlich.

Ist die Person in keinen Pflegegrad eingestuft oder reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, so müssen grundsätzlich die gesamten Kosten selbst getragen werden, ggf. kann Sozialhilfe beantragt werden.

Die aktuellen Tagessätze für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung können Sie unter folgendem Link für jede Tagespflegeeinrichtung einsehen:

www.pflegelotse.de

Leistungen der Sozialhilfe

Wenn die monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, die Kosten für die Tagespflege zu tragen, ist zu prüfen, ob die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden können.

Ob Sozialhilfe erbracht werden kann, hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Einkommen des Tagespflegegastes
  • Vermögen des Tagespflegegastes
  • Prüfung der Eignung der Maßnahme zur Sicherung der häuslichen Pflege durch den Sozialen Dienst beim Kreis Coesfeld.

Sozialhilfe wird frühestens ab dem Tag des Bekanntwerdens des Hilfebedarfes und niemals rückwirkend gewährt. Ein entsprechender Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

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Telefon: 02541 18-5544
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