Pflegebedürftige, denen der Pflegegrade 1 bis 5 zuerkannt wurde, haben einen monatlichen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann auch für sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfereingesetzt werden.
Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld einer oder eines Pflegebedürftigen können ihre freiwillige, nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführte Unterstützung anbieten, zum Beispiel bei der Strukturierung, Aktivierung, Versorgung und Begleitung im Alltag.