Wer ist pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung?

Pflegebedürftig sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb die Hilfe von anderen brauchen. Es handelt sich um Personen, die körperliche, kognitive oder psychischeBelastungen oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Diese Einschränkungen und der Hilfebedarf durch andere Personen müssen auf Dauer, vorausichtlich für mindesten sechs Monate bestehen.

Der zentrale Maßstab bei der Feststellung des Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen und das Angewiesensein auf personelle Unterstützung in den folgenden Lebensbereichen (Modulen) mit unterschiedlicher Gewichtung. Aus der Zusammenfassung der Teilergebisse ergibt sich der Pflegegrad.

  • Modul 1: Mobilität (10 %)
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung (Waschen, Kleiden, Ausscheiden, Ernährung)  (40 %)
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
    Belastungen (20 %)
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %)

Bei Modul 2 und 3 fließt nur das Modul mit dem höheren Wert in die Bewertung ein.

 

Mit Anerkennung eines Pflegegrades erhalten Versicherte Leistungen der Pflegekasse. Dies sind Dienst, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Körperpflege, Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung. Art und Umfang der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad und daran, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.

 

Bei Fragen zur Antragstellugn eines Pflegegrades, zur Vorbereitung auf den Besuch des Medinzinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und zu den Leistungen der Pflegevesicherung können Sie sich gern an die Pflege- und Wohnberatung wenden: 02541/18-5520, 5521, 5522, 5523 oder pflegeberatung@kreis-coesfeld.de.